Benötigt mein Luxemburger SV eine CSSF-Zulassung?
Nur, wenn es dauerhaft Finanzinstrumente öffentlich emittiert. „Dauerhaft“ bedeutet mehr als drei Emissionen pro Jahr über alle Compartments hinweg; „öffentlich“ bedeutet an nicht-professionelle Anleger, in Stückelungen unter 100'000 EUR und nicht als Privatplatzierung. Die meisten SVs werden so strukturiert, dass sie unreguliert bleiben.
Was ist ein Compartment und warum ist die Abschottung wichtig?
Ein Compartment ist ein abgetrennter Pool innerhalb eines einzigen SV. Die einem Compartment zugeordneten Aktiva und Passiva sind grundsätzlich von den übrigen und vom übrigen Vermögen des Vehikels abgeschottet, sodass Anleger eines Geschäfts nicht den Risiken eines anderen ausgesetzt sind. So lassen sich viele Transaktionen in einem effizienten Vehikel abwickeln.
Welche Vermögenswerte kann ein Luxemburger SV verbriefen?
Nahezu jeden Vermögenswert, jede Forderung, Tätigkeit oder jedes Risiko, das einen Zahlungsstrom erzeugt — Forderungen, Darlehen, Anleihen, Eigenkapital, Sachwerte sowie Risiken wie Kredit- oder Versicherungsrisiken. Seit 2022 kann das SV auch Schuldenportfolios aktiv verwalten und so CLO- und CDO-Strukturen ermöglichen, sofern die Instrumente privat platziert werden.
Kann ein Verbriefungsvehikel Kredite aufnehmen oder Darlehen begeben?
Ja. Seit der Modernisierung 2022 kann ein SV nicht nur durch die Emission von Notes und Anleihen finanziert werden, sondern auch durch Darlehen und andere Kreditfazilitäten, einschliesslich konzerninterner Finanzierung, ohne die früheren Beschränkungen.
Welche Rechtsformen kann ein Luxemburger SV annehmen?
Eine Verbriefungsgesellschaft (etwa SA, S.à r.l. oder SCA) oder einen Verbriefungsfonds. Seit 2022 sind auch steuertransparente Personengesellschaftsformen (SCS, SCSp) verfügbar, was Flexibilität auf Anleger- und Investmentebene bietet.
Wie werden Luxemburger Verbriefungsvehikel besteuert?
Luxemburger SVs sind auf Steuerneutralität ausgelegt. Körperschaftliche SVs unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, ihre Verpflichtungen gegenüber Anlegern und Gläubigern sind jedoch grundsätzlich abzugsfähig, was die Bemessungsgrundlage nahezu auf null senken soll.